Jugendgruppe Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in unserer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.   THW In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich     * das 17. Lebensjahr vollendet habe und     * noch nicht 60 Jahre alt bin,     * die erforderliche Tauglichkeit besitze,     * meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,     * für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,     * nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,     * mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,     * nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es           sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,       * nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen. Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen „kündigen“ können. Die Probezeit kann unter bestimmten Umständen verlängert oder verkürzt werden. Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Basisausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.   Vom Wehrdienst können Sie eventuell freigestellt werden, wenn       * Sie der Wehrpflicht unterliegen,     * die zugewiesene Höchstzahl an Helfern für den Geburtsjahrgang noch nicht ausgeschöpft ist,     * Sie noch nicht in der Bundeswehr gedient haben (Ausnahme nur unter besonderen        Voraussetzungen),     * Sie keinen Beruf ausüben, der zu einer Berufsgruppe gehört, bei der die Belange der        Bundeswehr vorgehen,     * aufgrund Ihrer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nicht mit einem häufigen Ortswechsel       zu rechnen ist,     * bei der Einheit / Einrichtung ein Helferplatz zur Verfügung steht.